FAQ
In unserer langjährigen Erfahrung als Musiker begegnen uns immer wieder die gleichen Fragen, die wir nachfolgend zusammengestellt haben:

„Welche maximale Entfernung fahrt ihr zum Auftritt?“
  • Das hängt ganz vom jeweiligen Budget ab. Bei größeren Entfernungen muss die Gage im Verhältnis zur Entfernung stehen. Wenn wir z.B. einen Gig auf Malle spielen, sollten die Kosten für Flug und Hotel abgedeckt sein. Siehe "Was kostet die Band?".

„Was kostet die Band?“
  • Unsere Gage hängt von vielen Faktoren ab, die wir ganz individuell in einem persönlichen Gespräch mit unseren Kunden im Vorfeld besprechen. Dabei sprechen wir über Spielzeiten, Umfang der Band, Größe der Veranstaltung und benötigte Technik sowie über Entfernung und besonderen Anforderungen wie z.B. Maut, Parkgebühren oder Transportkosten. Aber auch besondere Musikwünsche, die wir zusätzlich vorbereiten müssen, können dabei eine Rolle spielen. Denn wir spielen alles live und lassen kein Playback im Hintergrund mitlaufen.

„Könnt ihr auch Outdoor ohne Strom spielen?“
  • Ja natürlich. Für Veranstaltungen bis max. 200 Personen sind wir mit Akku-Boxen, einem Batteriespeicher oder notfalls einem Notstromaggregat bestens ausgestattet.

„Welche technischen Anforderungen gibt es?“
  • Die Zeiten von Stromfressenden Röhrenverstärkern gehören der Vergangenheit an. In der Regel reicht uns eine Steckdose mit 230V/50Hz/2kW in in unmittelbarer Nähe (max. 2 m) der Bühne. Dabei sollten sich aber keine weiteren Verbraucher auf diesem Stromkreis befinden. Insbesondere Fritteuse, Baustrahler, Heizgeräte, etc. können technische Störungen verursachen und die Veranstaltung kippen.
  • Bei Open Air Veranstaltungen sollte ein trockener Bühnenbereich gewährleistet werden. Hierzu gehören neben einer regenfesten Bühnenüberdachung auch seitliche Wind- und Regenabweiser.

„Wie viel Platz braucht die Band?“
  • In der Regel reicht für uns ein Bühnenbereich von 3 m x 5 m. Dabei ist der Bühnenbereich die Fläche, die uns Musikern samt Equipment zur Verfügung steht. Ein Podest oder Erhebung ist nicht erforderlich.

„Wie viel Zeit braucht ihr für den Aufbau?“
  • Wir kalkulieren 120 Minuten von Ankunft an der Location, bis die Technik steht und der Soundcheck erfolgreich durchgeführt wurde. Dabei setzen wir voraus, dass der Bühnenbereich gut zugänglich ist. Bei Volksfesten mit Parkplatz abseits der Bühne kann das unter Umständen schwierig werden.

„Was passiert, wenn ein Musiker krank wird und ausfällt?“
  • In all den Jahren, die wir bereits in diversen Bands unterwegs waren, ist dieser Fall noch nie eingetreten, aber wäre natürlich vorstellbar. Bei einer Absage einzelner Musiker z.B. wegen Krankheit können wir auf erfahrene Ersatztmusiker zurückgreifen, die bereits mit uns eingespielt sind. Falls dennoch alle Stricke reißen ist auch ein Gig in reduzierter Besetzung und mit entsprechenden Gagennachlass möglich.

„Was ist, wenn die Party über den gebuchten Zeitraum hinaus geht?“
  • Wenn die Party läuft und die Stimmung ist auf dem Höhepunkt, werden wir ganz sicher nicht aufhören. Eine Zugabe von bis zu 20 Minuten ist da schon noch drin aber auch schnell vorbei. Spätestens dann benötigen wir vom Veranstalter grünes Licht, ob wir gegen eine vorab vereinbarte Pauschale die Buchungszeit verlängern.

„Wie lange im Voraus sollte ich euch buchen?“
  • Das lässt sich schnell beantworten. Am besten so früh wie möglich. Falls der Termin nicht zu 100% festgelegt werden kann, ist es auch möglich diesen oder mehrere gleichzeitig bei uns kostenlos zu reservieren. Erst wenn einer der Termine bei uns ein weiteres Mal angefragt wird, werden wir noch einmal aktiv nachhaken, ob der Termin noch vakant ist.

„Was ist, wenn die Veranstaltung abgesagt wird?“
  • Bei einer Absage durch den Veranstalter wird eine Bearbeitungs- und Reservierungspauschale fällig. Ab 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir 50% der vereinbarten Gage. Bei einer Absage bis 2 Tage vor dem Termin wird die Gage zu 100% fällig. Diese Kosten werden bei der Bekanntgabe eines Ausweich- oder Nachholtermin abzüglich der Bearbeitungspauschale frühestens am Nachholtermin angerechnet.
  • Ausgenommen sind Absagen aufgrund einer besonderen gesetzlichen Lage, wenn z.B. durch eine Pandemie bedingte Verordnung die Veranstaltung nicht stattfinden kann.
  • Ausgenommen sind ebenfalls Absagen aufgrund einer besonderen Gefahrenlage, wenn z.B. durch ein Unwetter (Sturm, Hagel, Schneefall) die Anreise zum Veranstaltungsort oder zurück eine unzumutbare Gefahrensituation darstellt.

Bei weiteren Fragen meldet euch einfach.
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